Europäische Militärseelsorge zwischen Christentum, Islam und Säkularisierung aus der Sicht der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich

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Muslime in der österreichischen Geschichte

Vor ca. 1000 Jahre haben sich muslimische Kaufleute in heutigen Burgenland bzw. Ungarn niedergelassen. Es war geschichtlich die erste Kontaktaufnahme durch Handelsbeziehung zwischen Österreich und der islamischen Welt.  Der Handel florierte sogar während der zweimaligen Belagerung Österreich 1529 und 1683. Macht- und Okkupationsstreben der damaligen Großmächte leben in der Erinnerung als religiös motivierte Kriege fort, obwohl einzelne christliche Länder auch mit den muslimischen Osmanen kooperierten. Eine Ursache für, bis heute, verwurzelte Ressentiments. In den Kriegszeiten, fand durch den Warenaustausch auch ein kultureller Austausch statt, dessen Erbe längst in Österreich aufgegangen ist. 1718 wurde das passarowitzer Friedensabkommen unterzeichnet, worin für alle türkischen Untertanen die Handelsfreiheit auf dem Gebiet der Monarchie garantiert wurde. 1737 rief Karls VI., dass im Falle der Eroberung Bosniens Schutz und Garantie auf den Besitz der Bevölkerung nur im Falle des Übertritts zum Christentum gibt. 1847 wurde die Akademie der Wissenschaften mit dem Orientalist Joseph Freiherr von Hammer-Purgstall als erstem Präsident gegründet, Österreich war in engen diplomatischen Beziehungen zur „Hohen Pforte“ in Istanbul, dadurch gab es ein ideales Klima für wissenschaftliche respektvolle Beschäftigung mit dem Orient.

1878 ermächtigte der Berliner Kongress die Donaumonarchie Bosnien Herzegowina zu okkupieren. Durch die staatsrechtliche Annexion von Bosnien Herzegowina 1908 gehörten 600.000 Muslime zur KuK Monarchie.

Ein formulierungsknappes Islamgesetz 1912, der den Anerkennungsstatus, die Garantie der freien und öffentlichen Religionsausübung und der inneren Autonomie in der Regelung der religiösen Angelegenheiten der Muslime der hanefitischen Rechtsschule wurde im Reichsgesetzblatt mit der Nummer 159 verabschiedet. Auf der Basis dieses Gesetzes und mit der Annahme der Statuten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich 1979 durch das Zuständige Kultusministerium wurde die Staatliche Anerkennung einer islamischen Religionsgesellschaft in der Republik Österreich ausgesprochen und somit wurde die Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) die offizielle Vertretung der Muslime mit einem Status „Körperschaft des Öffentlichen Rechtes“.

1989 wurde die Anerkennung von der hanefitischen auf alle sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen (dem Selbstverständnis des Islam entsprechend) durch den Obersten Gerichtshof erstreckt. Heute leben ca. 400.000 Tausend Muslime unterschiedlicher Ethnien und  kulturellen Hintergründen in Österreich.

Muslime in der Armee

Schon im Jahr 1878 seit der Okkupation von Bosnien und der Herzegowina waren viele Muslime  in der KuK Armee. Imame haben als Seelsorger in der Armee gedient. Im Jahre 1914 zwei Jahre nach dem Islamgesetz gab sogar den ersten Militärmufti (vergleichbar mit einem katholischen Militärbischof oder evangelischen Militärsuperintendent).

Bosnische Muslime bekamen die höchsten Auszeichnungen für Tapferkeit und Loyalität und stellten die Leibgarde des Kaisers. Nach dem ersten Weltkrieg verlieren sich die Spuren der Muslime in der Österreichischen Armee.

In der Gegenwart und nach Informationen des österreichischen Ministeriums für Landesverteidigung aus dem Jahr 2005 betrug die Anzahl der praktizierenden Muslime in Bundesheer 1044. Diese Zahl ist steigend. Ursache dafür ist den Anstieg der Anzahl die in Österreich liebende Muslime in den 90-er des 20-ten Jahrhundert und auch im vermehrten willen zur gesetzlichen Integration nämlich die Einbürgerung zu sehen. Heute sind es ca. 40 Prozent des Gardebataillons Muslime. Dies zeigt auch die Integrationswilligkeit junger Muslime in Bundesheer. Der erste islamische Gebetsraum des Bundesheeres in der Republik Österreich wurde am 20. 02. 2004, in der Wiener Maria-Theresien-Kaserne eröffnet. Die feierliche Übergabe des Gebetsraums fand nach der Angelobung von Rekruten in der Kaserne statt, bei der erstmals seit 90 Jahren neben einem katholischen und einem evangelischen Geistlichen auch ein Imam das Wort ergriff.

Islamische Militärseelsorge in Österreich

Soldaten sind während des Militärdienstes besonderen Herausforderungen ausgesetzt und können in zunächst ungewohnte speziellen und möglicherweise stressvollestressvollen Lebenssituationen geratenkommen, sodass sie eine besondere seelsorgerische Betreuung benötigen. Diese seelsorgerische Betreuung möchte die IGGiÖ ihren Mitgliedern in Bundesheer anbieten.

Die Gleichbehandlung aller anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist zwar in der Verfassung verankert, jedoch existiert im Text des Islamgesetzes keine Passage mit entsprechender Formulierung zur Gewährung einer islamischen Militärseelsorge für die muslimischen Armeeangehörigen. Trotz eines Gutachtens seitens des Experten Uni. Prof. Dr. Richard Potz mit dem Schlusssatz lautend:

„Dass das Islamgesetz keine Regelung für Militärseelsorge enthält, lässt sich auch aus der mangelnden Verfasstheit der Glaubensgemeinschaft im Jahre 1912 erklären. Solange nicht durch eine Novellierung des Islamgesetzes eine dem Paritätsprinzip entsprechende Regelung erfolgt, wäre die Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge durch die zuständige Verwaltungsbehörde ein durchaus gangbarer Weg“gestaltete sich die Verhandlung der IGGiÖ zur Etablierung einer beamteten islamischen Militärseelsorge mit dem BMLV als schwierig, stattdessen hat man sich auf zwei Imame in Ost- bzw. in Westösterreich, die eine islamische Militärseelsorge auf der Basis von freien Werkverträgen versuchen zu starten. Diese Einigung kann aus der Sicht IGGiÖ nur vorübergehend sein.

Über der genannten seelsorgerischen Betreuung als Angebot an den muslimischen Armeeangehörigen wird die Islamische Seelsorge hinaus ein Lebenskunde- Unterricht in regelmäßigen Abständen anbieten. Weiters wird es ein Angebot islamischer rituellen gottesdienstlicher Handlungen wie z.B. die wöchentlichen Freitagsgebete, die in Gemeinschaft verrichtet werden, Trauung, Beerdigungen, besondere Gebete zu besonderen Anlässen, Ansprachen bei besonderen militärischen Feiern, wie Gebete zum islamischen Fastenbrechenfest- und Opferfest und in der speziellen Fastenzeit des Ramadan geben.

Die muslimischen Militärseelsorger werden vom Leitungsorgan der IGGiÖ bestellt, bzw. abberufen. Dies dies geschieht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung. Die muslimischen Militärseelsorger werden auf der Basis der Europäischen Imamekonferenzen vom Jahr 2003 und 2006 aber auch die österreichische Imamekonferenz 2005.

Die Erklärungen der Europäischen Imamekonferenzen:

Gemeinsam mit dem österreichischen Außenministerium, Land Steiermark, der Stadt Wien der Stadt Graz, Islamische Glaubensgemeinschaft in Bosnien und der Europäischen Islamischen Konferenz hat die IGGiÖ im Jahr 2003 in Graz und im Jahr 2006 in Wien zwei Imamekonferenzen veranstaltet, wo ca. 200 Imame aus 45 Europäischen Ländern zusammentrafen. Hier eine Auswahl von Themen, die in den Schlusserklärungen vorkamen:

Muslime teilen mit den anderen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen gemeinsame Normen und Werte. Die Stellung der verwandten monotheistischen Religionen wird dabei besonders hervorgehoben.

Der  Islam ist durch historische und kulturelle Verflechtungen untrennbar mit der Geschichte Europas verbunden. Sich dessen verstärkt zu besinnen und den konstruktiven Dialog miteinander auszubauen und zu vertiefen, ist eine Bereicherung und vielversprechende Notwendigkei.

Damit der Pluralismus zur Bewahrung von sozialem Frieden und sozialer Gerechtigkeit beiträgt und die Menschen einander näher bringt, dient der Koranvers 49/13 der Orientierung, in dem es heißt: „Oh ihr Menschen! Wir erschufen euch aus einem Mann und einer Frau und machten euch zu Völkern und Stämmen, damit ihr einander kennenlernt. Doch der vor Allah am meisten Geehrte ist der Gottesfürchtigste unter euch. Allah ist fürwahr wissend, kundig.“

  • Die europäischen Muslime sind sich ihrer religiösen Identität als Muslime und ihrer gesellschaftlichen Identität als Europäer gleichermaßen bewusst. Die Einbürgerung stellt keinen Widerspruch in theologischer Hinsicht dar.
  • Die islamische Botschaft ist auf Mäßigung gebaut. Daraus resultiert die klare Absage an jegliche Form von Fanatismus, Extremismus und Fatalismus.
  • Die mittelalterliche Einteilung in eine Welt der Gegensätze von „Dar als Islam“ = Haus des Islam und „Dar al harb“ = Haus des Krieges ist abzulehnen.
  • Menschenrechte sind ein zentraler Bestandteil des Islam. Die Würde des Menschen als eines von Gott aus der gleichen Substanz geschaffenen Wesens zu bewahren und aktiv für Menschenrechte einzutreten, ist ein selbstverständlicher Auftrag jedes Muslim und jeder Muslime.
  • Die Muslime müssen ihre Loyalität der Verfassung und dem Gesetz gegenüber auch in deren säkularer Struktur kundgeben.
  • Partizipation auf allen Gebieten ist so ein zutiefst islamischer Grundsatz, der das harmonische und von gegenseitiger Bereicherung getragene Zusammenleben in einer immer pluralistischeren Welt fördert.
  • Sprachenerwerb soll forciert werden. Nur wer die Sprache des Landes, in dem er lebt, beherrscht, kann sich als echter Teil dieses Landes begreifen.
  • Mann und Frau sind im Islam gleichwertige Partner, die gegenseitige Verantwortung tragen und gleich an Menschenwürde sind. Das Recht auf Lernen und Lehre, das Recht auf Arbeit, finanzielle Unabhängigkeit, aktives und passives Wahlrecht, Teilhabe im gesellschaftlichen Diskurs sind  Pfeiler, die den Status absichern sollen. Chancengleichheit und mündige und freie Orientierung soll Frauen ermöglicht werden. Diese grundsätzlichen Aussagen der vorausgegangenen Konferenzen sollen im Folgenden weiter vertieft werden. Denn Frauenanliegen sind von gesamtgesellschaftlichem Interesse.
  • Daher soll jede Form von Verletzung von Frauenrechten kritisiert und bekämpft werden.  Zwangsehe, FGM, Ehrenmorde und familiäre Gewalt haben keine Grundlage im Islam.
  • Die Errichtung von Moscheebauten, die Einrichtung von islamischen  Friedhöfen, das Recht auf Teilnahme im Berufsleben für Frauen mit islamischer Bekleidung und das Recht zum Schächten sind unbedingte Erfordernisse für die muslimische Gemeinschaft. Der Ausbau der Infrastruktur befestigt den sozialen Frieden und schafft Transparenz.
  • Von Seiten der Muslime ist die Ausbildung und Heranbildung der Jugend vordringlich. Hier hat sich das Mittel des in den Schulalltag integrierten Islamunterrichts bewährt. Islamunterricht trägt dazu bei, Differenzen zwischen Tradition und islamischer Lehre aufzuzeigen und zu überwinden. Er fördert die innermuslimische Integration durch die lebendige Vielfalt der teilnehmenden SchülerInnen und schafft somit Identität als Muslime und Europäer. Qualitätvolle, institutionalisierte islamische Bildung ist ein Garant für die Vermeidung von Engstirnigkeit, Fanatismus und Fatalismus. Dazu  gehört die Gründung von Fakultäten zur Ausbildung auf dem europäischen Boden beheimateter islamischer Rechtsgelehrten.

Dipl.-Ing. Mouddar Khouja
persönlicher Referent des Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich

Datum: 
Friday, 8 February, 2008
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